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   KG, 21.01.2020 - 7 U 40/19   

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KG, 21.01.2020 - 7 U 40/19 (https://dejure.org/2020,37277)
KG, Entscheidung vom 21.01.2020 - 7 U 40/19 (https://dejure.org/2020,37277)
KG, Entscheidung vom 21. Januar 2020 - 7 U 40/19 (https://dejure.org/2020,37277)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 3 Abs 1 S 3 VermG, § 3 Abs 1 S 7 VermG, § 3 Abs 1 S 10 VermG, § 3 Abs 3 S 1 VermG, § 3 Abs 4 VermG
    Veräußerung eines restitutionsbelasteten Grundstücks: Anspruch eines Miteigentümers auf Verzinsung des nicht separierten Veräußerungserlöses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.12.2017 - V ZR 296/16

    Veräußerung des restitutionsbelasteten Grundstücks durch den

    Auszug aus KG, 21.01.2020 - 7 U 40/19
    Ausschließlich in diesem Sinne versteht der Senat die Rechtfertigung einer vom Bundesgerichtshof befürworteten Analogie zu den eine Verzinsungspflicht begründenden Vorschriften des Geschäftsbesorgungsrechts, soweit insbesondere in der höchstrichterlichen Entscheidung vom 8. Dezember 2017 - V ZR 296/16, juris, Rdnr. 13 wörtlich ausgeführt wird und durch das Landgericht Berlin bereits umfassender zitiert worden ist:.
  • BGH, 26.09.2013 - V ZR 295/12

    Restitution eines Hausgrundstücks: Anspruch des Restitutionsgläubigers gegen den

    Auszug aus KG, 21.01.2020 - 7 U 40/19
    Diese Lücke ist nach der Rechtsprechung des Senats durch die entsprechende Anwendung von § 681 Satz 2 § 668 BGB zu schließen (Beschluss vom 26 September 2013 - V ZR 295/12, ZOV 2013, 161).".
  • KG, 31.01.2020 - 9 U 70/18

    Bruchteilsrestitutionsanspruch: Anspruch auf Verzinsung des auszukehrenden

    Mithin ist die Interessenlage des Anteilrestitutionsberechtigten daran, dass der Verfügungsberechtigte den anteiligen Erlös separiert bzw. ab der Verwendung verzinst, vergleichbar mit dem Interesse desjenigen, dem Restitutionsansprüche an einzelnen Grundstücken zustanden (a.A. 20. Zivilsenat des Kammergerichts, Beschluss vom 28. Oktober 2019 - 20 U 156/18 -, nicht veröffentlicht; 7. Zivilsenat des Kammergerichts, Urteil vom 21. Januar 2020 - 7 U 40/19 -, nicht veröffentlicht).

    cc) Entgegen der Auffassung des 20. Zivilsenats des Kammergerichts (Beschluss vom 28. Oktober 2019, a.a.O.) und des 7. Zivilsenats des Kammergerichts (Urteil vom 21. Januar 2020, a.a.O.) ist es keine Voraussetzung für den Zinsanspruch gemäß §§ 681 S. 2, 668 BGB analog, dass der Verfügungsberechtigte Kenntnis von dem Restitutionsantrag und somit von der Person des Berechtigen hat.

    Die vom Senat vertretene Auffassung steht in Divergenz zu der Entscheidung des 20. Zivilsenats des Kammergerichts (Beschluss vom 28. Oktober 2019 - 20 U 156/18 -, nicht veröffentlicht) und des 7. Zivilsenats des Kammergerichts (Urteil vom 21. Januar 2020 - 7 U 40/19 -, nicht veröffentlicht).

  • BGH, 19.03.2021 - V ZR 52/20

    Anspruch des Berechtigten auf Verzinsung des Veräußerungserlöses für ein

    aa) Während der im Berufungsverfahren erkennende 7. Zivilsenat und auch der 20. Zivilsenat des Kammergerichts (Urteil vom 21. Januar 2020 - 7 U 40/19, juris Rn. 17 und Beschluss vom 28. Oktober 2019 - 20 U 156/18, unveröffentlicht) eine Anwendung dieser Grundsätze ablehnen, hat der 9. Zivilsenat des Gerichts ihre Anwendung bejaht (KG, ZOV 2020, 60, Gegenstand des Parallelverfahrens vor dem Senat zu Aktenzeichen V ZR 60/20).
  • BGH, 19.03.2021 - V ZR 60/20

    Verjährung des Anspruchs auf Verzinsung des anteiligen Erlöses aus dem Verkauf

    Während der 7. und der 20. Zivilsenat des Kammergerichts (Urteil vom 21. Januar 2020 - 7 U 40/19, juris, Gegenstand des Parallelverfahrens vor dem Senat zu Aktenzeichen V ZR 52/20, und Beschluss vom 28. Oktober 2019 - 20 U 156/18, unveröffentlicht) eine Anwendung dieser Grund - sätze ablehnen, hat der 9. Zivilsenat des Gerichts ihre Anwendung im vorliegenden Verfahren mit der Einschränkung bejaht, dass der herauszugebende Erlös frühestens ab dem Inkrafttreten des Wohnraummodernisierungssicherungsgesetzes vom 17. Juni 1997 (BGBl. I S. 1823) zu verzinsen ist.
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